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Climate 2000 - Schutzdächer und Vorzelte |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01/08) 1. PREISE Die MwSt. ist in den Preisen enthalten. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Rinteln Berechnet werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise. 2. LIEFERUNG Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Sie wird in aller Regel per Vorkasse durchgeführt; auf Wunsch erfolgt eine Transportversicherung durch uns, die Kosten trägt der Käufer. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung. Die vereinbarten Leistungen beinhalten nur das Material, sollte eine Montage erwünscht werden so muß ein separater Montageauftrag geschlossen werden. 3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Zahlungen haben bei Selbstabholung in bar zu erfolgen, Verrechnungsschecks werden nur nach Absprache akzeptiert, Bankbestätigte oder sog. LZB Schecks werden angenommen. Skonto kann nicht gewährt werden. Bei Montage durch ein Montageunternehmen ist die Bezahlung in bar ohne Abzug bei der Montage fällig. Die Hereinnahme von Kundenwechseln und Eigenakzepten erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und zahlungshalber, sowie unter dem Vorbehalt der Diskontmöglichkeit. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen haben innerhalb der vereinbarten Frist zu den vereinbarten Bedingungen zu erfolgen. Wir behalten uns vor, Verzugszinsen zu verlangen. Ab dem Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt uns vorbehalten. Wird ein T.Ruhe -Produkt bei Übergabe / Abnahme oder bei Abholung nicht vollständig bezahlt (Ausnahme: anders lautende Vereinbarung im Kaufvertrag) oder eine Zahlungszusage - Scheck - Wechsel werden nicht eingehalten bzw. eingelöst, entfallen für diesen Zeitraum die Gewährleistungsansprüche. Sie beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang, aber nicht über den Zeitraum von 24 Monaten ab der Übergabe hinaus. Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind. 4. EIGENTUMSVORBEHALT Alle Kaufgegenstände und vom Verkäufer verbreitete Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers Eigentum des Verkäufers. Wir behalten uns einen durchgreifenden Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, er bleibt jedoch gegen jeden Rechtswiderstand erhalten. " Die Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen freizugeben, wenn der Kaufpreis für den mit diesem Vertrag verkauften Gegenstand vollständig bezahlt ist und für alle anderen noch offenen Forderungen Sicherheiten im Wert dieser Forderungen der Verkäuferin zur Verfügung stehen. Dabei werden unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Waren oder zur Sicherheit abgetretenes Eigentum an Gegenständen stets mit dem zuletzt vereinbarten Verkaufspreis bewertet, zur Sicherheit abgetretene Forderungen mit dem Nominalwert." Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die aus allen Forderungen der Firma T.Ruhe bestehen und die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen. Wird das Geschäft durch einen Dritten finanziert, so tritt hiermit der Käufer im voraus sämtliche ihm gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in Bezug auf das Eigentum an dem Fahrzeug nebst Zubehör an den Verkäufer ab. Das Eigentum geht erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Voraussetzungen vorliegen nach denen aufgrund der vorliegenden Bestimmungen der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erlischt. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Sicherungsübereignung durch den Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer dem Verkäufer sofort durch einen eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden kann. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand auf Verlangen des Verkäufers vom Käufer gegen Vollkasko zu versichern mit der Maßnahme, dass die Rechte aus der Kaskoversicherung dem Verkäufer zustehen. Die Versicherungsleistungen sind in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. 5. FRACHTKOSTEN Fracht- und Transportkosten erfolgen zu Lasten des Käufers. Reklamationen sind sofort gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Selbstabholung durch den Käufer ist nach entsprechender Vereinbarung möglich. Bei Selbstabholung von Fahrzeugen und Anhängern ist der Käufer verpflichtet, nach 50 km die Radmuttern nachzuziehen, Kraftstoff, Öl und Kühlwasser auf vorgeschriebenen Füllstand zu kontrollieren und die Beleuchtung auf Funktion zu überprüfen. 6. LIEFERFRISTEN Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit gewissenhaft eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Verkaufsgegenstand auch dann nicht bis zu Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerkes oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer - ebenso auch dem Verkäufer - ein Rücktritt nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wird von dem Käufer in irgendeinem Punkte eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggfs. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert. Das Lieferwerk behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor, die der Auftraggeber schon jetzt akzeptiert, soweit sie für ihn zumutbar sind und diese den Kaufgegenstand nicht verschlechtern. 7. GEWÄHRLEISTUNG Gewährleistung wird für alle T. Ruhe -Produkte nur übernommen, wenn die Zahlungsvereinbarungen laut Kaufvertrag eingehalten wurden. (Siehe auch unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen) Die Firma T. Ruhe gewährt für das T. Ruhe -Produkt eine Gewährleistung von 24 Monaten auf die Haltbarkeit der verwendeten Materialien. Farbliche Veränderungen und normale Abnutzungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar, ebenso Beschädigungen durch Einwirkungen dritter, oder erschwerter Umweltbelastungen. Für lackierte Flächen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. a.) Bei Veränderung des Kaufgegenstandes wird keine Haftung übernommen. Der Verkäufer bestimmt den Ort zur Ausführung der Reparatur. b.) Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die Fehler im Werkstoff oder in der Werksarbeit aufweisen und die durch diesen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung des Kaufgegenstandes zwangsläufig beschädigten Teile. Ein Gewährleistungsanspruch muß vor einer Auftragsvergabe schriftlich (in Ausnahmefällen telefonisch) T. Ruhe mitgeteilt werden. T. Ruhe entscheidet ob die Reparatur von T. Ruhe oder eines Vertragspartners ausgeführt wird, bzw. T. Ruhe den Transport auf seine Kosten ins Werk oder zu einem Vertragspartner übernimmt, oder ob ein ortsansässiger Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragt wird. Reparaturen jeder Art dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden. Ersatzteile werden bei Gewährleistung von T. Ruhe kostenfrei zugesandt. Werden bei Gewährleistung Teile erneuert, die nicht bei T.Ruhe abgefordert wurden, werden nur T. Ruhe Preise verrechnet, es sei denn T. Ruhe konnte diese Teile nicht liefern. Die als fehlerhaft gerügten Waren sind uns zur Überprüfung und eventuellen Gewährleistung einzusenden. Stellt sich heraus, dass die Rüge unberechtigt war, gehen sämtliche Kosten für Transport usw. zu Lasten des Kunden. Bei Selbstmontage durch den Käufer gilt die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten als vereinbart. b.) Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung nach dem BGB besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist den Fehler zu beseitigen. c.) Bei ALU-Standvorzelten muß der Fußboden ein geeigneter sein. Wir können nicht prüfen, ob er für unsere Produkte passend auf Dauer ist. Keine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. d.) Plexiglasscheiben sind sofort nach der Montage mit dem jeweiligen Monteur auf Fehler und Kratzer zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. 8. MANGELFOLGESCHÄDEN Die Haftung für Mangelfolgeschäden sowie Verdienst- oder Nutzungsausfall wird ausgeschlossen, es sei denn, dass unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Gewährleistungsansprüche ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten bei Montage durch Kunden ( oder Versandartikel ) bindend. Unvermeidbare Webknoten und Farbpunkte im Gewebe oder Schwitzwasserbildung gelten z. B. nicht als Mängel. 9. UMTAUSCH Ein Umtausch von Sonderanfertigungen, Ausstellungsstücke, B-Ware, Gebrauchtwaren ist nicht möglich.
9 a. Rückgabebelehrung (§ 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV) 11. ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN WIDERRUFSFOLGEN |